Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.03.2025)

Hands-On Consulting GmbH,

Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg

Zweigniederlassung

Barfußgässchen 12, 04109 Leipzig

(Ust-ID-Nr.: DE351069688, HRB 173676)

vertreten durch Maximilian Tim Wolde in seiner Funktion als Geschäftsführer.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der Hands-On Consulting GmbH (nachfolgend “Agentur”) gegenüber ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt wurden. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agentur- und Beratungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Projektvereinbarung oder der Auftragsbestätigung.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten

Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit fachlicher und kreativer Gestaltungsfreiheit, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Vorlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der bereitgestellten Materialien berechtigt ist.

Wird die Agentur wegen der Verwendung solcher Inhalte durch Dritte in Anspruch genommen, stellt der Kunde sie auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei.
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern kein wichtiger Grund gegen eine bestimmte Person spricht.

4. Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Verzögerungen.

5. Abnahme und Gewährleistung

Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen. Eine Nutzung oder Bezahlung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
Rügen sind binnen zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelhaftung verjährt ein Jahr nach Abnahme.

6. Vergütung

Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 120 Euro.
Zusätzlicher Aufwand, etwa aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, wird gesondert abgerechnet. Teilabnahmen berechtigen zur Teilabrechnung. Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Kündigt der Kunde einen bereits beauftragten Auftrag vorzeitig, gilt § 648 BGB.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen. Weitergehende Nutzungsrechte sowie Änderungen und Weiterlizenzen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Agentur darf die erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung verwenden. Nutzungsrechte an abgelehnten oder nicht umgesetzten Konzepten verbleiben bei der Agentur.

8. Haftung

Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht für wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Zulässigkeit der Leistungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus fort.

10. Eigentum und Herausgabe

Dem Kunden werden Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Eine Herausgabepflicht der Agentur bezüglich Arbeitsunterlagen besteht nicht.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

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